[ Auszug: Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird,
ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche
Erteilung des Ve ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]